Beauftragung und Aufnahme
Der Auftrag kommt von Ihnen als Versicherer, Regulierer oder von einem Sachverständigen, der unsere Leistung einbindet. Wir klären Objekt, Umfang, Zugang und Dringlichkeit. Bei akuten Schäden stimmen wir einen möglichst kurzfristigen Termin ab, soweit die Sicherheitslage vor Ort den Zutritt erlaubt.
Die Freigabe zum Betreten des Gebäudes und die Klärung der Sicherheit liegen beim Auftraggeber oder Objektverantwortlichen. Wir betreten keine Bereiche, die als einsturzgefährdet oder gesperrt gelten. Der Scanner erfasst berührungslos, es werden weder Schäden verändert noch Beweise beeinflusst.
