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3D Vermessung Deutschland

Lösung für Hausverwaltungen

Pläne und Flächen für Hausverwaltungen: Gebäude einmal sauber dokumentieren

Bei Sanierungsbeschlüssen oder Eigentümerfragen fehlen oft aktuelle Pläne. Wir erfassen das Gebäude und liefern Grundrisse, Schnitte und Ansichten für alle Beteiligten.

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Rohbaunahes Wohngebäude während eines digitalen Aufmaßes

Hausverwaltungen kennen das Problem: Für ein Mehrfamilienhaus existieren Teilungspläne, ein paar Grundrisse im Ordner und vielleicht ein paar Skizzen aus früheren Umbauten. Wenn die Eigentümerversammlung über Sanierung, Dachausbau oder Fassadenarbeiten beraten soll, fehlt eine saubere Grundlage, auf der Angebote verglichen werden können.

Ein Laserscan dokumentiert das Gebäude vollständig, auch Treppenhäuser, Keller, Dachgeschoss und Gemeinschaftsflächen. Daraus entstehen Pläne, die Sie den Eigentümern vorlegen und an Handwerker weitergeben können. Wir berücksichtigen dabei, dass in bewohnten Häusern Rücksicht auf Bewohner gefragt ist, und stimmen Termine so ab, dass Sie sie sauber ankündigen können.

Typische Herausforderungen

Wo Bestandsunterlagen in Ihrer Rolle haken

  • Entscheidungen ohne Planbasis

    Die Eigentümerversammlung soll über Maßnahmen abstimmen, ohne dass belastbare Pläne vorliegen. Angebote basieren dann auf unterschiedlichen Annahmen.

  • Zugang zu Wohnungen

    Für ein vollständiges Aufmaß müssen mehrere Wohnungen betreten werden. Das ist organisatorisch aufwendig und führt zu Rückfragen und Beschwerden.

  • Unterschiedliche Nutzungsstände

    Einzelne Eigentümer haben Wände versetzt oder Räume umgenutzt, ohne dass die Verwaltung davon weiß. Das fällt oft erst bei Baumaßnahmen auf.

  • Gemeinschaftseigentum schlecht dokumentiert

    Treppenhaus, Keller, Dach und Technikräume sind selten sauber geplant. Für Instandhaltung und Ausschreibung fehlen dann Mengen und Maße.

  • Aufwand durch mehrfaches Nachmessen

    Jeder Handwerker, der ein Angebot abgibt, kommt zur Besichtigung. Das stört die Bewohner und verlängert den Prozess.

Anforderungen

Was in Ihrer Rolle zählt

  • Koordination mit Bewohnern und Eigentümern
  • Gemeinschaftsflächen, Keller, Dach
  • Verständliche Pläne für Eigentümerversammlungen

Ergebnisse

Was Sie erhalten

  • Grundrisse und Schnitte als PDF
  • Optionale DWG für Planer
  • Flächenübersicht nach Einheit (auf Wunsch)

Typische Szenarien

Wofür Sie uns beauftragen

  • Fassaden- und Dachsanierung
  • Aufzugnachrüstung
  • Dokumentation vor Schadensregulierung

Ihr Nutzen

Warum digitale Bestandsdaten

Eigentümer entscheiden anhand realer Maße, Planer müssen nicht erneut aufmessen.

Zusammenarbeit

So läuft die Zusammenarbeit konkret

Vorbereitung für die Eigentümerversammlung

Wenn eine Maßnahme ansteht, klären wir mit Ihnen, welche Bereiche für die Entscheidung gebraucht werden. Oft genügt zunächst das Gemeinschaftseigentum: Treppenhaus, Keller, Dach, Fassade. Das reduziert den Zugangsaufwand zu einzelnen Wohnungen erheblich.

Die Pläne können Sie mit der Einladung oder in der Versammlung zeigen, damit die Eigentümer eine nachvollziehbare Vorstellung haben. Wir liefern sie als PDF, ergänzt um Übersichten, die für Laien lesbar sind. Beschlüsse und rechtliche Bewertung bleiben bei Ihnen und den Eigentümern.

Koordination mit den Bewohnern

Sie informieren die Bewohner über Termine, wir stellen Ihnen dazu auf Wunsch einen kurzen Text bereit, der erklärt, was passiert: Der Scanner arbeitet berührungslos, Möbel müssen nicht verschoben werden, es entstehen keine Schäden. Die Anwesenheit einer Person in der Wohnung ist hilfreich, aber nicht immer zwingend.

Wohnungen, die nicht zugänglich sind, lassen wir aus und vermerken das in der Übergabe. Eine spätere Ergänzung ist möglich. So blockiert eine einzelne verschlossene Tür nicht die gesamte Aufnahme, und Sie behalten den Überblick, was erfasst ist.

Übergabe und Weiterverwendung

Sie erhalten Grundrisse, auf Wunsch Schnitte und Ansichten, und die Daten für Handwerker. Mit derselben Planbasis können Sie mehrere Angebote einholen, die miteinander vergleichbar sind. Die Besichtigungstermine reduzieren sich, was auch die Bewohner entlastet.

Für die Verwaltungsunterlagen eignen sich Flächenübersichten als Orientierung. Sie sind keine rechtsverbindliche Wohnflächenberechnung und nicht als Grundlage für Betriebskostenabrechnungen oder Teilungserklärungen gedacht. Dafür bleiben die jeweils maßgeblichen Dokumente und Berechnungen zuständig.

Bedarf und Lieferprodukt

Welche Unterlagen für welchen Zweck

Lieferprodukte für Hausverwaltungen
Ihr BedarfLieferproduktFormat
Beschlussvorlage Sanierung oder DachausbauGrundrisse, Schnitte, Ansichten des GemeinschaftseigentumsPDF
Ausschreibung von GewerkenMaßstäbliche Pläne zur WeitergabePDF, DWG
Dokumentation des Ist-ZustandsPunktwolke und PlansatzE57, PDF
Orientierung zu Flächen im GebäudeFlächenübersicht aus der GeometriePDF
Planung von Aufzug, Barrierefreiheit, TechnikräumenSchnitte durch Treppenhaus und SchächteDWG, PDF

Häufige Fragen

Fragen aus Ihrer Praxis

Wie läuft die Terminabstimmung mit Bewohnern?

Wir stimmen Zeitfenster mit Ihnen ab; Aushänge und Ansprechpartner koordiniert die Verwaltung.

Müssen wir in jede Wohnung?

Nein. Für viele Maßnahmen reicht das Gemeinschaftseigentum. Welche Bereiche erfasst werden, legen wir gemeinsam fest. Einzelne Wohnungen nehmen wir nur auf, wenn Sie den Zugang vorab abgestimmt haben und die Erfassung für Ihr Vorhaben nötig ist.

Wie bereiten wir die Bewohner vor?

Sie kündigen Termine an. Wir liefern auf Wunsch einen kurzen Text zum Ablauf, den Sie aushängen oder verteilen können. Der Scanner arbeitet berührungslos, es werden keine Markierungen an Wänden gemacht. Bewohner sollten möglichst Zugang zu allen Räumen ermöglichen.

Können wir die Pläne den Eigentümern zeigen?

Ja. Die Pläne gehören zur beauftragten Leistung und dürfen für das Objekt verwendet werden. Für die Versammlung liefern wir Darstellungen, die auch für Laien verständlich sind. Beschlüsse und Finanzierung bleiben Sache der Eigentümergemeinschaft.

Eignen sich die Flächen für Betriebskosten?

Nein, nicht als alleinige Grundlage. Unsere Flächenübersichten dienen der Orientierung und Planung. Für die Abrechnung gelten Teilungserklärung, Mietvertrag und gegebenenfalls eine dafür beauftragte Berechnung. Wir ersetzen weder eine rechtssichere Wohnflächenberechnung noch eine Rechtsberatung.

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