Reichen Bestandspläne für den Bauantrag?+
Das entscheidet der Entwurfsverfasser bzw. die Bauaufsicht. Unsere Pläne dienen als Planungsgrundlage; Bauantragspläne erstellt der bauvorlageberechtigte Planer.
Was kosten Bestandspläne?+
Das hängt von Fläche, Geschosszahl, Detailgrad und Lieferumfang ab. Nach Ihrer Anfrage erhalten Sie ein konkretes Angebot.
Sind Bestandspläne für Umbau und Sanierung ausreichend?+
Als Planungsgrundlage meist ja. Für Details wie Wandaufbauten, Tragwerk oder Leitungen sind je nach Vorhaben zusätzliche Untersuchungen erforderlich. Bestandspläne zeigen die sichtbare Geometrie und geben dem Planer die Basis für seine Entwurfsarbeit.
Kann ich Bestandspläne für den Verkauf nutzen?+
Sie können Käufern einen Überblick über Raumaufteilung und Zuschnitt geben. Rechtlich verbindliche Flächenangaben sind das nicht automatisch. Für Wohnflächen empfiehlt sich eine eigene Berechnung nach vereinbarter Methode, die wir als gesonderte Leistung anbieten.
Werden auch Höhen und Niveaus dargestellt?+
Ja, Geschosshöhen, Raumhöhen und Niveauunterschiede lassen sich aus der Punktwolke entnehmen und in Schnitten oder Höhenkoten darstellen. Welche Höhen beschriftet werden, legen wir mit Ihnen fest.
Wie gehen Sie mit abweichenden Altplänen um?+
Wir erfassen den Ist-Zustand unabhängig von Altplänen. Auf Wunsch weisen wir erkennbare Abweichungen aus, etwa versetzte Wände oder zusätzliche Öffnungen. Daraus ergibt sich keine rechtliche Bewertung, sondern ein Hinweis für Ihre weitere Planung.