Fachlich geprüft: 08. November 2026 · Redaktion 3D Vermessung Deutschland
Koordination
- Terminplan mit Hausverwaltung und Bewohnern
- Zugang zu Keller, Dach, Technikräumen
- Ansprechpartner für Rückfragen vor Ort
Umfang festlegen
Nicht jede Wohnung muss einzeln aufgenommen werden. Für Typgrundrisse reicht manchmal eine repräsentative Auswahl; Abweichungen werden dann dokumentiert.
Sie möchten ein konkretes Angebot? Beschreiben Sie Ihr Objekt in wenigen Schritten.
Gebäudeaufmaß anfragenLieferumfang
- Geschossgrundrisse und Wohnungsgrundrisse
- Schnitte durch Treppenhaus und Dach
- Fassadenansichten
- Optional: Flächenübersicht je Einheit
Kommunikation mit Bewohnern und Hausverwaltung
Bei Mehrfamilienhäusern entscheidet eine gute Terminkommunikation über den Erfolg. Bewohner sollten rechtzeitig schriftlich informiert werden: Wann wird gescannt, wie lange dauert es, was muss freigeräumt werden und welche Bereiche werden erfasst. Ein Aushang im Treppenhaus ergänzt persönliche Information, bei Mietobjekten sollte die Hausverwaltung oder der Eigentümer den Zugang rechtlich sauber regeln.
Außerdem sollten Datenschutzfragen angesprochen werden. In Wohnungen können private Gegenstände oder Dokumente im Sichtfeld liegen. Bewohner dürfen persönliche Dinge abdecken oder entfernen, und Scandaten sollten nur an Berechtigte weitergegeben werden. Rechtsfragen zu Zutritt und Mietverhältnissen klären Eigentümer oder Verwaltung im Einzelfall.
Aufnahmestrategien im Vergleich
| Strategie | Geeignet wenn | Zu beachten |
|---|---|---|
| Gesamtes Gebäude | Komplette Sanierung, Bewertung oder Dokumentation | Zugang zu allen Einheiten nötig |
| Gemeinschaftsflächen | Treppenhaus, Keller, Dach, Fassade stehen im Fokus | Wohnungen nicht dokumentiert |
| Typwohnungen plus Gemeinschaftsflächen | Wohnungen sind weitgehend baugleich | Abweichungen müssen erkannt und dokumentiert werden |
| Leerstehende Einheiten zuerst | Bewohner sind schwer erreichbar | Datenbasis bleibt unvollständig |
Lieferung für Einheiten und Flächen
- Eindeutige Nummerierung der Wohnungen und Geschosse
- Trennung von Wohnungsgrundrissen und Gemeinschaftsflächen in der Zeichnung
- Flächenübersicht, deren Berechnungsgrundlage vereinbart ist (zum Beispiel nach WoFlV oder DIN 277)
- Klare Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum nur auf Grundlage der Teilungserklärung durch Berechtigte
- Treppenhausschnitt für Brandschutz-, Aufzugs- oder Barrierefreiheitsfragen
Checkliste für Hausverwaltung und Eigentümer
- Mieter- bzw. Eigentümerliste und Ansprechpartner je Einheit
- Schlüsselübergabe oder Zugangsregelung organisieren
- Termine in Zeitfenster aufteilen und Ersatztermine vorsehen
- Zugang zu Dach, Keller, Technik- und Müllräumen sicherstellen
- Aufzug und Treppenhaus für die Aufnahmezeit frei halten
Praxisverlauf an einem Aufnahmetag im Mehrfamilienhaus
Üblicherweise beginnt das Team in einem zentralen Bereich, etwa im Treppenhaus oder Keller, und arbeitet sich von dort in die Einheiten vor. Das Treppenhaus dient als Verbindung, die die einzelnen Wohnungen räumlich zusammenbindet. Wohnungen werden nacheinander betreten, jeweils nach vorheriger Absprache mit den Bewohnern.
Sind Bewohner nicht anwesend, braucht es klare Regelungen zum Zugang. Aus Datenschutz- und Vertrauensgründen sollten Hausverwaltung oder Eigentümer die Zustimmung der Mieter einholen. Informieren Sie die Bewohner auch darüber, dass Räume gescannt werden und dabei Innenräume sichtbar sein können, damit Rückfragen vermieden werden.
Typische Rückfragen von Verwaltern und Eigentümern
Häufig fragen Verwalter, ob das Aufmaß für die Wohnflächenberechnung ausreicht. Ein Plan liefert die Geometrie, die Berechnung nach WoFlV oder DIN 277 ist ein eigener Arbeitsschritt, der im Auftrag benannt werden sollte. Welche Berechnungsgrundlage maßgeblich ist, hängt vom Anlass und Einzelfall ab, etwa vom Mietvertrag.
Ebenfalls häufig: Müssen alle Wohnungen gescannt werden? Das hängt vom Ziel ab. Für eine Sanierung der Gebäudehülle genügen oft Außenansichten, Dach, Treppenhaus und einzelne Referenzwohnungen. Für eine Aufteilung in Eigentumseinheiten sind meist alle Einheiten relevant. Rechtliche Anforderungen, etwa an Teilungspläne, klären Sie mit Notar, Behörde und Entwurfsverfasser.
Datenübergabe und Weiterverwendung
Für die Verwaltung ist eine klare Benennung entscheidend: Geschoss, Wohnungsnummer und Raumname sollten in den Plänen konsistent sein, am besten abgestimmt mit der Teilungserklärung oder der Mieterliste. Ein Plan, der nur „Zimmer 1“ nennt, hilft im Betrieb wenig.
Planer in AutoCAD, Revit, ArchiCAD oder Allplan können die Pläne anschließend für Sanierung, Aufstockung oder Ausbau weiterverwenden. Wünschen Sie langfristig ein digitales Gebäudemodell für die Bewirtschaftung, sollte das früh mit dem Dienstleister besprochen werden, denn ein BIM-Modell unterscheidet sich vom reinen CAD-Plan.
Häufige Fragen
Müssen alle Bewohner dem Scan zustimmen?
Für das Betreten von Wohnungen ist der Zutritt durch Berechtigte nötig. Die rechtliche Ausgestaltung hängt von Eigentums- und Mietverhältnis ab und ist im Einzelfall durch Eigentümer oder Verwaltung zu regeln.
Kann ich Wohnflächen aus dem Aufmaß für Mieterhöhungen verwenden?
Flächenermittlungen können vereinbart werden, etwa nach WoFlV. Welche rechtliche Wirkung sie im Mietrecht haben, ist eine Rechtsfrage des Einzelfalls und sollte rechtlich geprüft werden.
Wie lange dauert der Scan eines Mehrfamilienhauses?
Das hängt von Größe, Wohnungszahl und Zugänglichkeit ab. Die Planung der Zugänge ist meist der entscheidende Faktor. Einen Zeitplan stimmen wir mit Ihrem Objekt im Angebot ab.
Was passiert, wenn einzelne Wohnungen nicht zugänglich sind?
Diese Bereiche werden als nicht erfasst gekennzeichnet. Sie können später nachgeholt oder mit Hilfe bekannter Typgrundrisse ergänzt werden, wobei Annahmen kenntlich gemacht werden sollten.
Was ist, wenn Bewohner den Zutritt verweigern?
Dann kann die Wohnung nicht aufgenommen werden. Rechtliche Durchsetzung von Zutrittsrechten ist Sache des Eigentümers oder der Verwaltung und hängt vom Einzelfall und Mietvertrag ab. Planen Sie fehlende Einheiten im Lieferumfang ein, etwa als dokumentierte Annahme anhand gleichartiger Wohnungen.
Reicht es, nur eine Wohnung je Typ aufzunehmen?
Manchmal. Gleiche Grundrisse müssen nicht identisch gebaut sein, denn Umbauten und Toleranzen führen zu Abweichungen. Für Konzeptplanung genügt oft der Typgrundriss, für Maßplanung in einzelnen Wohnungen eher nicht. Besprechen Sie die Verwendung mit dem Planer.
Wie lange dauert die Aufnahme eines Mehrfamilienhauses?
Das hängt von Größe, Zahl der Einheiten, Zugänglichkeit und Umfang ab. Konkrete Zeiträume nennen wir erst nach Kenntnis des Objekts im Angebot. Zugangsorganisation ist oft der größte Zeitfaktor, deshalb lohnt sich ein sauberer Terminplan mit der Hausverwaltung.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fach- oder Rechtsberatung. Anforderungen können je nach Bundesland und Projekt abweichen.