Fachlich geprüft: 08. November 2026 · Redaktion 3D Vermessung Deutschland
Checkliste für die Beauftragung
- Welche CAD-Software und DWG-Version nutzen Sie?
- Einheiten: Meter oder Millimeter?
- Layerstandard vorhanden?
- Welche Elemente sollen dargestellt werden (Möblierung, Haustechnik)?
- Geschosse, Außenanlagen, Dachaufsicht?
DWG, DXF, PDF – wann was?
DWG für die Weiterbearbeitung in AutoCAD-nahen Systemen, DXF für den herstellerübergreifenden Austausch, PDF zur Kontrolle und Ablage. Ein PDF ist keine Bearbeitungsgrundlage.
Sie möchten ein konkretes Angebot? Beschreiben Sie Ihr Objekt in wenigen Schritten.
DWG-Grundriss anfragenWas Sie erwarten dürfen – und was nicht
Eine saubere Vektorzeichnung mit definierter Struktur. Keine Aussage über Statik oder Materialaufbau hinter Verkleidungen.
Layerstruktur und Zeichnungsaufbau
Layer sind das Ordnungssystem einer CAD-Zeichnung. Sinnvoll getrennt werden etwa Wände, Öffnungen, Treppen, Bemaßung, Beschriftung, Raumstempel und Hilfslinien. Besitzt Ihr Büro einen Layerstandard, sollte er als Vorlage oder Liste mit dem Auftrag übergeben werden. Ohne Vorgabe wird eine nachvollziehbare Struktur gewählt, die Sie bei Bedarf umbenennen können.
Ebenso wichtig sind Einheiten, Nullpunkt und Ausrichtung. Eine Zeichnung in Metern lässt sich nicht ohne Weiteres mit einer in Millimetern überlagern. Auch Blöcke für Türen, Fenster und Symbole sowie externe Referenzen (XRefs) sollten abgestimmt sein, damit die Datei in Ihrer Umgebung ohne fehlende Pfade geöffnet werden kann.
Typische Probleme bei der Übergabe
| Problem | Ursache | Vorbeugung |
|---|---|---|
| Datei lässt sich nicht öffnen | DWG-Version zu neu für die Software | Gewünschte Version im Auftrag nennen |
| Maße stimmen nicht | Falsche Einheiten oder Maßstab | Einheiten und Plotmaßstab vereinbaren |
| Unübersichtliche Zeichnung | Keine oder uneinheitliche Layer | Layerliste oder Vorlage bereitstellen |
| Fehlende Schriften | Nicht installierte Schriftarten | Standardschriften verwenden oder mitliefern |
| Zeichnung wirkt verschoben | Unklarer Nullpunkt | Bezugspunkt und Koordinatenbezug dokumentieren |
Qualität prüfen: Kurz-Checkliste nach Erhalt
- Datei in Ihrer CAD-Software öffnen und Einheiten kontrollieren
- Layer ein- und ausschalten und auf Vollständigkeit prüfen
- Einige bekannte Maße nachmessen
- Geschosse und Raumnummern mit Ihren Unterlagen abgleichen
- Prüfen, ob PDF-Plot und DWG übereinstimmen
Weiterverarbeitung in Revit, ArchiCAD und Allplan
Wer die Zeichnung als Unterlage in BIM-Software verwenden möchte, kann DWG-Dateien in Revit, ArchiCAD oder Allplan als Zeichnungsreferenz einbinden und darüber ein Modell aufbauen. Die Wände entstehen dann jedoch erst durch Ihre Modellierung. Ein DWG-Grundriss ist ein 2D-Plan und kein BIM-Modell. Wenn Sie ein Bauteilmodell benötigen, sollten Sie das bei der Anfrage ausdrücklich sagen.
Vom Scan zur DWG-Datei: Was bei der Zeichnung passiert
Aus der Punktwolke wird ein horizontaler Schnitt in definierter Höhe gelegt. Auf dieser Grundlage zeichnet der Bearbeiter Wände, Öffnungen, Treppen und weitere Elemente als Linien nach. Dabei wird entschieden, wo Kanten verlaufen und wie unebene Flächen dargestellt werden.
Diese Interpretation ist der Kern der Leistung. Ein Grundriss ist also keine automatische Ableitung, sondern eine geprüfte Zeichnung. Bitten Sie darum, die Schnitthöhe und die Darstellungsregeln zu dokumentieren, damit Dritte nachvollziehen können, worauf die Pläne beruhen.
Entscheidungshilfe: Welches Format für welchen Empfänger?
Fragen Sie den Empfänger vor der Beauftragung nach seiner Software und Version. Ein Austausch von Hand zu Hand erspart später Umwege.
- Architekt mit AutoCAD-nahem System: DWG in vereinbarter Version.
- Fachplaner mit anderer CAD-Software: DXF oder DWG, nach Rücksprache mit dem Empfänger.
- Bauherr oder Verwaltung zur Ansicht: PDF mit klar gekennzeichnetem Maßstab.
- BIM-Umgebung: kein Ersatz durch DWG, hier kommt ein Modell in Betracht.
Grenzen und Alternativen
Ein DWG-Grundriss ist zweidimensional. Höhenangaben stehen als Beschriftung oder in separaten Schnitten, nicht als 3D-Geometrie. Wer Höhenversprünge, Dachformen oder Installationskoordination braucht, ist mit Schnitten, Ansichten oder einem Modell besser bedient.
Auch Bauvorlagen für Genehmigungsverfahren sind ein eigener Leistungsbereich. Welche Anforderungen gelten und wer einreichungsberechtigt ist, richtet sich nach der Landesbauordnung und ist mit dem Entwurfsverfasser abzustimmen.
Häufige Fragen
Welche DWG-Version sollte ich wählen?
Maßgeblich ist die Version, die Ihre Software sicher öffnet. Neuere Programme lesen ältere Versionen meist problemlos, umgekehrt nicht. Nennen Sie daher Software und Version im Auftrag, dann wird die Datei passend gespeichert.
Kann ich zusätzlich ein PDF bekommen?
Ja, ein PDF-Plot ist üblich und dient der Kontrolle und Ablage. Da PDF keine Bearbeitungsgrundlage ist, sollten Sie die DWG-Datei als eigentliches Arbeitsergebnis vereinbaren.
Ist im DWG-Grundriss auch die Möblierung enthalten?
Nur wenn vereinbart. Üblich sind Bauteile wie Wände, Öffnungen und Treppen. Möblierung oder Haustechnik erhöhen den Aufwand und werden separat festgelegt.
Kann ich den Grundriss für den Bauantrag verwenden?
Ein Aufmaßplan ist eine Planungsgrundlage. Welche Bauvorlagen verlangt werden und wer sie unterschreiben darf, regelt die Landesbauordnung. Klären Sie das im Einzelfall mit dem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser.
Kann ich den Grundriss später selbst bearbeiten?
Ja, das ist der Vorteil einer DWG-Datei. Mit passender CAD-Software lassen sich Linien ergänzen, Layer ein- und ausblenden und Beschriftungen ändern. Voraussetzung ist, dass die Datei sauber strukturiert ist. Fragen Sie deshalb vor der Beauftragung nach Layeraufbau und Einheiten, damit die Weiterbearbeitung reibungslos funktioniert.
Was ist, wenn meine CAD-Software die Datei nicht öffnet?
Meist liegt es an der DWG-Version oder an Schriftarten und Referenzen, die auf dem Zielsystem fehlen. Nennen Sie deshalb vorab die gewünschte Version. Im Zweifel hilft eine DXF-Datei oder eine ältere DWG-Version. Prüfen Sie die Lieferung direkt nach Erhalt, damit Korrekturen innerhalb der vereinbarten Schleifen möglich sind.
Wird die Möblierung mitgezeichnet?
Nur, wenn Sie es beauftragen. Üblich ist die Darstellung der festen Bausubstanz, also Wände, Türen, Fenster und Treppen. Möbel, Haustechnik oder Einbauten sind zusätzliche Elemente, die den Aufwand erhöhen. Legen Sie im Angebot genau fest, was dargestellt werden soll und was nicht.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Fach- oder Rechtsberatung. Anforderungen können je nach Bundesland und Projekt abweichen.